Das Landgericht Hamburg hatte in einem aktuellen Verfahren über die Erstattung von Anwaltskosten sowie Zahlung von Schadensersatzbeträgen wegen unerlaubten Anbietens zweier Musikstücke in einer Internettauschbörse zu entscheiden (Landgericht Hamburg, Urteil vom 08.10.2010, AZ: - 308 O 710/09). Die dortigen Klägerinnen verlangten Erstattung von Anwaltskosten aus einem Streitwert von EUR 9.600,00, mithin einen Betrag in Höhe von EUR 797,60, sowie im Wege der Lizenzanalogie gebildeten Schadensersatz in Höhe von EUR 300,00 für jede unberechtigt genutzte Musikaufnahme.