Wettbewerbsrecht

Zu einem der Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei gehört als wesentlicher Teil des sog. Lauterkeitsrechts, das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb, welches insbesondere im UWG normiert ist. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem „lauteren“ Wettbewerb und legt die „Spielregeln“ fairen wirtschaftlichen Verhaltens fest, die jedes Unternehmen im Wettbewerb einhalten muss.

Nike Air Force 1 White Total Orange, Nike Air Huarache Orange And White, Nike Air Huarache - Women's White/white/total Orange http://chamainc.com/910-nike-air-force-1-white-total-orange-nike-air-huarache-orange-and-white-nike-air-huarache-women-s-white-white-total-orange.html
Adidas Y3 Kaohe Sandal, factory Lacing Produced Yohjiyamamoto Yoshimoto Y-3 Kaiwa Chunky Primeknit Knitting Keva Collection Vint http://yeezycheap4salse.com/1420-Adidas-Y3-Kaohe-Sandal-Factory-Lacing-Produced-YohjiYamamoto-Yoshimoto-Y-3-Kaiwa-Chunky-Primeknit-Knitting-Keva-Collection-Vint.html

Besondere Probleme zeigen sich in der Praxis insbesondere bei der rechtssicheren Gestaltung und Erstellung eines Online-Auftritts sowie bei der Erstellung und Beratung hinsichtlich gewerblicher Werbemaßnahmen. Dabei gilt es einerseits, eigene Fehler zu vermeiden, da diese vielfach einen Wettbewerbsverstoß indizieren und einem Mitbewerber die Möglichkeit geben, im Rahmen einer Abmahnung ein wettbewerbskonformes Verhalten vom „Verletzer“ zu verlangen. Wir beraten und vertreten Sie umfassend unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten, auch aktiv im Falle des wettbewerbswidrigen Verhaltens eines Mitbewerbers (Beratung, (Gegen-)Abmahnung, Unterlassungserklärung, einsteiliges Verfügungsverfahren, Klageverfahren etc.)

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei 

·         Erstellung und Überprüfung eines Online-Auftritts

·          AGB Prüfung und Erstellung

·         Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen in allen Verfahrensphasen

·         aktives Vorgehen im Falle eines Wettbewerbsverstoßes von Mitbewerbern

Sie haben eine Abmahnung erhalten oder sind bereits Betroffener in einem gerichtlichen Verfahren (Hauptsache/ Verfügungsverfahren)? Sprechen Sie in jedem Fall immer zuerst mit uns! Denn nur mit einer frühestmöglichen Beratung können wir den Sachverhalt kompetent und schnell für Sie einschätzen und ein weiteres Vorgehen erläutern. Nutzen Sie hierfür unsere 24-h-Hotline 0172 / 2024228 oder nehmen Sie einfach per Mail mit uns Kontakt auf. Wir sind sofort für Sie erreichbar.