Abmahnung DigiProtect Gmbh durch U+C Rechtsanwälte wegen Filesharings „Tori Black is pretty Filthy2"

Monday, 14. November 2011

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns erneut eine Abmahnung der Firma Digiprotect GmbH zur Prüfung vor. Vertreten wird die benannte Firma, die als Rechteinhaber hinsichtlich der Verwertung von pornografischen Filmen auftritt, auch hier durch die Regensburger Kanzlei Urmann und Collegen - U+C Rechtsanwälte. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung des Films „Tori Black is pretty Filthy 2" über das peer-to-peer Netzwerk von BitTorrent. Die Datensicherung in diesem Fall liegt bereits ein Jahr zurück.

Im Rahmen der Abmahnung fordert die Kanzlei namens der oben benannten Firma vom Inhaber des Internetanschlusses die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von EUR 650,00. Dieser soll der Abgeltung der Schadensersatz-, Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten dienen.

In der Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte dem Grunde nach zur Erstattung der Anwaltskosten, berechnet aus einem Streitwert in Höhe von 25.000,00 Euro, verpflichten sowie den Schadensersatzanspruch des angeblichen Rechteinhabers anerkennen. Hinsichtlich des geltend gemachten Schadensersatzanspruches, der im Wege der Lizenzanalogie gebildet werden soll, lassen sich rechtlich nachvollziehbare Angaben, insbesondere hinsichtlich der konkreten Höhe nicht finden. Es seien jedoch „regelmäßig Lizenzgebühren im fünfstelligen Bereich anzunehmen".

Von der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung ist dringend abzuraten. Sollte sich nach einer Prüfung des konkreten Sachverhaltes eine Verantwortlichkeit des Abgemahnten nicht ausschließen lassen, kann der geltend gemachte Unterlassungsanspruch unter Umständen durch Abgabe einer entsprechend modifizierten Unterlassungserklärung erledigt werden.

Stets sollte der Betroffene einer Abmahnung wie der Vorliegenden Beachtung schenken und vor Abgabe einer Reaktion fachkundige Hilfe einholen. Nicht zu empfehlen ist hierbei, der Abmahnung mit Nichtbeachtung zu begegnen und die gesetzten Fristen ohne Reaktion verstreichen zu lassen. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne und erläutern Ihnen im Rahmen einer ersten Kontaktaufnahme, gerne auch per Mail oder Telefon, die Erfolgsaussichten für ein entsprechendes Vorgehen. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne und erläutern Ihnen im Rahmen einer ersten Kontaktaufnahme, gerne auch per Mail oder Telefon, die Erfolgsaussichten für ein entsprechendes Vorgehen.

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