Zur Vorbereitung einer Studienplatzklage bedarf es einer besonderen, zusätzlichen Bewerbung. Hier muss zwingend ein „Antrag auf außerkapazitäre Zulassung“ direkt bei der jeweiligen Hochschule gestellt werden. Wird ein solcher Antrag nicht gestellt, wird ein anschließender Antrag, i.d.R. in Form eines Eilantrags, durch das Verwaltungsgericht als unzulässig zurückgewiesen.