Zu einem der Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei gehören sowohl das Markenrecht, als auch das Urheberrecht. Im Falle der Verletzung entsprechender Rechte beraten und vertreten wir Mandanten sowohl aus dem privaten, als auch dem gewerblichen Bereich. Neben der Prüfung und Abwehr von Ansprüchen von Rechteinhabern werden auch die Ansprüche gegenüber etwaigen Rechteverletzern, hierbei sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich durchgesetzt. Unsere Mandanten können sich die fundierte Erfahrung unserer Kanzlei aufgrund einer Vielzahl von Mandanten in diesen Bereichen zunutze machen.