Baurecht

Grundsätzlich umfasst das Baurecht alle Rechtsbereiche, welche die Errichtung, Änderung und/ oder Beseitigung von Gebäuden betreffen. Hierbei wird sodann zwischen dem privaten und dem öffentlichen Baurecht differenziert. Ist Gegenstand des privaten Baurechts das Rechtsverhältnis der am Bau beteiligten Personen, hierbei zumeist des Bauherren, des oder der Bauunternehmer - vielfach unter Heranziehung von Subunternehmern - sowie des Architekten, so befasst sich das öffentliche Baurecht insbesondere mit der Frage der Zulässigkeit von Bauvorhaben.

Hierbei ist zumeist eine Vielzahl öffentlich-rechtlicher Normen zu berücksichtigen und Abwägungen zwischen den Interessen des oder der Bauherren mit denen der Allgemeinheit oder des Nachbarn vorzunehmen. Bei der Bewältigung dieser Schwierigkeiten ist anwaltliche Beratung bereits in der Planungsphase eine gute Investition, um die eigene Position bei oftmals nicht auszuschließenden Streitigkeiten bereits frühzeitig zu verbessern.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Problemfeldern:

  • Vergütungsansprüche des Bauunternehmers
  • Gewährleistungsansprüche bei Mängeln
  • Beratung bei Abschluss/ Abwicklung von Bauverträgen (Nachträge, Zusschlagskalkulation etc.)
  • Baubegleitende Beratung von Bauunternehmen und Bauherrn
  • Beratung/ Durchführung von selbständigen Beweisverfahren

 

Ansprechpartner zum Thema Baurecht

RAin Franka Winkler

RAin Franka Winkler
  • Jahrgang 1971, geboren in Berlin
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und an der Universidad Pública de Navarra, Pamplona/Spanien
  • Referendariat in Berlin und Palma de Mallorca/Spanien
  • Justiziarin Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e.V. 2005-2009
  • Zulassung als Rechtsanwältin 2006
  • Referatsleiterin Personal Caritas- Trägergesellschaft St. Mauritius gGmbH seit 2009

 

freie Mitarbeiterin der Kanzlei

Kontakt:

winkler@gkl-rae.de