Das Familien-, als auch das Erbrecht sind Rechtsgebiete, die bereits seit Jahren Kernbereich der Tätigkeit des Rechtsanwalts Markus Losse sind. So ist der Kollege Losse in diesen Bereichen zudem Lehrbeauftragter an einer Berliner Hochschule und wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Abfassung einschlägiger Literatur.