Baurecht

Baurecht

Grundsätzlich umfasst das Baurecht alle Rechtsbereiche, welche die Errichtung, Änderung und/ oder Beseitigung von Gebäuden betreffen. Hierbei wird sodann zwischen dem privaten und dem öffentlichen Baurecht differenziert. Ist Gegenstand des privaten Baurechts das Rechtsverhältnis der am Bau beteiligten Personen, hierbei zumeist des Bauherren, des oder der Bauunternehmer - vielfach unter Heranziehung von Subunternehmern - sowie des Architekten, so befasst sich das öffentliche Baurecht insbesondere mit der Frage der Zulässigkeit von Bauvorhaben.

BERLINER SENAT VERÖFFENTLICHT LISTE GEPLANTER FLÜCHTLINGSUNTERKÜNFTE

Bereits am 29.02.2016 veröffentlichte die Senatsverwaltung für Finanzen eine Liste mit Standorten für geplante Flüchtlingsunterkünfte, die zusammen mit den Bezirken zuvor ausgewählt wurden (https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/nachrichten/fluechtlingsunt...).

konkludente Abnahme der Werkleistung bei Schweigen auf Mängelbeseitigungsanzeige nach vorheriger Abnahmeverweigerung

Im vorliegenden Fall sah der Bauvertrag unter überwiegendem Ausschluss der Reglungen der VOB/B vor, dass die förmliche Endabnahme spätestens innerhalb von zwei Wochen nach schriftlichem Antrag des Auftragnehmers zur Durchführung der Endabnahme zu erfolgen habe.

RAin Franka Winkler

RAin Franka Winkler
  • Jahrgang 1971, geboren in Berlin
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und an der Universidad Pública de Navarra, Pamplona/Spanien
  • Referendariat in Berlin und Palma de Mallorca/Spanien
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