Abmahnung Waldorf Frommer – “Resident Evil: The Final Chapter"

Friday, 9. June 2017

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Constantin Film Verleih GmbH zur Bearbeitung vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf unerlaubten Filesharings des Filmes „Resident Evil: The Final Chapter“.

Im Rahmen der Abmahnung fordert die Kanzlei namens der oben benannten Firma vom Inhaber des Internetanschlusses die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie den Ersatz des entstandenen Schadens durch Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR 700,00. Darüber hinaus wird der Ersatz von Rechtsverfolgungskosten in Form eines Aufwendungsersatzes in Höhe von weiteren EUR 215,00. Die Gesamtforderung beträgt somit EUR 915,00. Für die Zahlung wurde eine Frist von 20 Tagen ausgehend von der Abfassung des Abmahnungsschreibens gesetzt.

Als Empfänger einer Abmahnung der benannten Kanzlei sollten Sie dieser in jedem Fall Beachtung schenken und vor Abgabe einer Reaktion fachkundige Hilfe einholen. In jedem Fall bedarf es inhaltlich einer genauen Prüfung, ob der abgemahnte Anschlussinhaber auch tatsächlich aufgrund eigenen Handelns haftet. So liegt mittlerweile eine Fülle gerichtlicher Entscheidungen vor die im Einzelfall, im Gegensatz zu den Schilderungen im Abmahnschreiben, zu einer erheblich verbesserten prozessualen Situation für den Beklagten führt.

Insbesondere ist Augenmerk auf die Frage der (eigenen) Verantwortlichkeit des abgemahnten Anschlussinhabers zu legen. Mangels eigenen Tuns, d.h. bei Vornahme der Verletzungshandlung durch Dritte, ist die aktuelle Rechtsprechung hinsichtlich der Verantwortlichkeit für das Handeln Dritter, sei es Familienangehörige oder auch WG-Mitbewohner zu beachten. Insofern trifft den Abgemahnten hier eine sog. sekundäre Beweislast. Dieser Beweislast entspricht er, wenn er vorträgt, dass andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen.

Wichtig ist es in jedem Fall des Erhalts einer Abmahnung wie der Vorliegenden, die in der Abmahnung gesetzten Fristen zu beachten. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne und erläutern Ihnen im Rahmen einer ersten Kontaktaufnahme, gerne auch per Mail oder Telefon, die Erfolgsaussichten für ein entsprechendes Vorgehen. Weitere Einzelheiten können Sie zudem den durch unsere Kanzlei angebotenen Rechtsprodukten, hier insbesondere für Beratung und Vertretung bei Filesharing-Abmahnungen entnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.