Abmahnung Waldorf Frommer – “Homeland”
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH zur Prüfung vor. Vertreten wird die benannte Firma durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung einer Einzelfolge der bekannten TV-Serien „Homeland“.
Im Rahmen der Abmahnung fordert die Kanzlei namens der oben benannten Firma vom Inhaber des Internetanschlusses die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von EUR 519,50. Dieser soll der Abgeltung der Schadensersatz-, Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten dienen.
In jedem Fall bedarf es inhaltlich einer genauen Prüfung, ob der abgemahnte Anschlussinhaber auch tatsächlich aufgrund eigenen Handelns haftet. Hierbei gilt es, wenn eine eigene Verantwortlichkeit des abgemahnten Anschlussinhabers nicht gegeben ist, die aktuelle Rechtsprechung hinsichtlich der Verantwortlichkeit für das Handeln Dritter, sei es Familienangehörige (z.B. BGH, „Morpheus“-Urteil vom 15.11.2012, AZ: - I ZR 74/12 -) oder auch WG-Mitbewohner (z.B. Landgericht Köln, Urteil vom 14.03.2013, AZ: - 14 O 320/12 -), zu beachten.
Stets sollten Sie einer Abmahnung wie der Vorliegenden Beachtung schenken und vor Abgabe einer Reaktion fachkundige Hilfe einholen. Sie sollten daher stets die in der Abmahnung gesetzten Fristen beachten. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne und erläutern Ihnen im Rahmen einer ersten Kontaktaufnahme, gerne auch per Mail oder Telefon, die Erfolgsaussichten für ein entsprechendes Vorgehen. Weitere Einzelheiten können Sie zudem den durch unsere Kanzlei angebotenen Rechtsprodukten, hier insbesondere für Beratung und Vertretung bei Filesharing-Abmahnungen entnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.