Abmahnung des Herrn Thomas Russer, gewerblicher Verkäufer unter „www.sportrusser.de“, durch Kanzlei Spiske & Maisch

Wednesday, 20. August 2014

Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Thomas Russer, gewerblicher Verkäufer unter „www.sportrusser.de“, durch die Kanzlei Spieske & Maisch aus Süßen vor.

Nike Air Force 1 White Total Orange, Nike Air Huarache Orange And White, Nike Air Huarache - Women's White/white/total Orange http://chamainc.com/910-nike-air-force-1-white-total-orange-nike-air-huarache-orange-and-white-nike-air-huarache-women-s-white-white-total-orange.html
Adidas Y3 Kaohe Sandal, factory Lacing Produced Yohjiyamamoto Yoshimoto Y-3 Kaiwa Chunky Primeknit Knitting Keva Collection Vint http://yeezycheap4salse.com/1420-Adidas-Y3-Kaohe-Sandal-Factory-Lacing-Produced-YohjiYamamoto-Yoshimoto-Y-3-Kaiwa-Chunky-Primeknit-Knitting-Keva-Collection-Vint.html

Herr Thomas Russer vertreibt über die Homepage "www.sportrusser.de" Sportartikel, wie Sportbekleidung, Fanartikel und Sportausrüstung. Die uns vorliegende Abmahnung wurde wegen Verletzung der gesetzlichen Informationsverpflichtungen infolge Verwendung einer fehlerhaften und nicht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Widerrufsbelehrung ausgesprochen.

So haben sich zum 13.06.2014 die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des dem Verbraucher gegenüber einzuräumenden Widerrufsrechts geändert. Diese Vorgaben sind von gewerblichen Verkäufern im Fernabsatz nunmehr zwingend einzuhalten.

Im Gegensatz zur alten Rechtslage ist es z.B. nicht mehr möglich, das Widerrufsrecht durch Rücksendung der Sache auszuüben. Es bedarf vielmehr einer eindeutigen Erklärung. Dabei ist der Verbraucher nicht mehr verpflichtet, den Widerruf in Textform zu erklären, wie dies bisher der Fall war. Entgegen der bisherigen Rechtslage ist beispielsweise ein Widerruf auch durch ein Telefonat möglich. Die bloße Rücksendung der Ware oder sonstiges schlüssiges Handeln reichen indes nicht mehr aus, um das Widerrufsrecht wirksam auszuüben.

Musste der Unternehmer bisher Kaufpreises und ggf. Versandkosten spätestens 30 Tage ab Zugang des Widerrufs erstatten, so gilt ab dem 13.06.2014 hierfür eine 14-Tage-Frist. Zudem hat die Erstattung durch den Unternehmer unter Verwendung desselben Zahlungsmittels zu erfolgen, mit welchem der Verbraucher geleistet hat.

Darüber hinaus sind gewerbliche Verkäufer verpflichtet, dem Verbraucher für die Ausübung des Widerrufsrechts ein Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen. Dieses Formular kann, muss jedoch nicht vom Verbraucher zur Ausübung seines Widerrufsrechts verwendet werden.

Ein Verstoß gegen die beschriebenen gesetzlichen Vorgaben wird von der einschlägigen Rechtsprechung als Wettbewerbsverstoß angesehen. So verweigerte die hiesige, zu diesem Zeitpunkt noch nicht anwaltlich vertretene Mandantschaft die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung, woraufhin der oben benannte Unternehmer Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Ravensburg stellte. Das Landgericht bestätigte die Rechtsansicht und erließ einen entsprechenden Beschluss.

Wie sich auch in dem beschriebenen Fall zeigt, sollte einer Abmahnung Beachtung geschenkt und vor Ablauf er gesetzten Fristen eine Beratung bei einem auf das Gebiet des Wettbewerbsrechts spezialisierten Rechtsanwalt eingeholt werden. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne und erläutern Ihnen im Rahmen einer ersten Kontaktaufnahme, gerne auch per Mail oder Telefon, die Erfolgsaussichten für ein entsprechendes Vorgehen.

Rechtsgebiet: