Wettbewerbsrecht
Zu einem der Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei gehört als wesentlicher Teil des sog. Lauterkeitsrechts, das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb, welches insbesondere im UWG normiert ist. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem „lauteren“ Wettbewerb und legt die „Spielregeln“ fairen wirtschaftlichen Verhaltens fest, die jedes Unternehmen im Wettbewerb einhalten muss.
Besondere Probleme zeigen sich in der Praxis insbesondere bei der rechtssicheren Gestaltung und Erstellung eines Online-Auftritts sowie bei der Erstellung und Beratung hinsichtlich gewerblicher Werbemaßnahmen. Dabei gilt es einerseits, eigene Fehler zu vermeiden, da diese vielfach einen Wettbewerbsverstoß indizieren und einem Mitbewerber die Möglichkeit geben, im Rahmen einer Abmahnung ein wettbewerbskonformes Verhalten vom „Verletzer“ zu verlangen. Wir beraten und vertreten Sie umfassend unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten, auch aktiv im Falle des wettbewerbswidrigen Verhaltens eines Mitbewerbers (Beratung, (Gegen-)Abmahnung, Unterlassungserklärung, einsteiliges Verfügungsverfahren, Klageverfahren etc.)
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei
· Erstellung und Überprüfung eines Online-Auftritts
· AGB Prüfung und Erstellung
· Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen in allen Verfahrensphasen
· aktives Vorgehen im Falle eines Wettbewerbsverstoßes von Mitbewerbern
Sie haben eine Abmahnung erhalten oder sind bereits Betroffener in einem gerichtlichen Verfahren (Hauptsache/ Verfügungsverfahren)? Sprechen Sie in jedem Fall immer zuerst mit uns! Denn nur mit einer frühestmöglichen Beratung können wir den Sachverhalt kompetent und schnell für Sie einschätzen und ein weiteres Vorgehen erläutern. Nutzen Sie hierfür unsere 24-h-Hotline 0172 / 2024228 oder nehmen Sie einfach per Mail mit uns Kontakt auf. Wir sind sofort für Sie erreichbar.
Rechtstipps zum Thema Wettbewerbsrecht
Abmahnung Ralph Schneider - gewerblicher Verkäufer unter „www.markenglas.de“
Uns liegt ein Schreiben des Herrn Ralph Schneider, gewerblicher Verkäufer unter „www.markenglas.de“, vertreten durch die Kanzlei Hämmerling, von Leitner-Scharfenberg aus Berlin vor, mit der die hiesige Mandantschaft zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach vorheriger wettbewerbsrechtlicher Abmahnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird.
Abmahnung des Herrn Thomas Russer, gewerblicher Verkäufer unter „www.sportrusser.de“, durch Kanzlei Spiske & Maisch
Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Thomas Russer, gewerblicher Verkäufer unter „www.sportrusser.de“, durch die Kanzlei Spieske & Maisch aus Süßen vor.
Neues Widerrufsrecht 2014 - wichtigste Änderungen
A. Widerrufsrecht 2014 – Änderungen
1. Kein Rückgaberecht mehr
2. Neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht
3. Einheitliche Widerrufsfrist 14 Tage
4. Kein zeitlich uneingeschränktes Widerrufsrecht mehr, da zeitliche Begrenzung (max. 12 Monate und 14 Tage)
5. Ausübung des Widerrufsrechts nur durch eindeutige Erklärung möglich, kein Erklärung durch „schlüssiges Handeln“ mehr (z.B. Rücksendung)
LG Berlin: Impressumsverstoß bei Facebook abmahnfähig
Das Landgericht Berlin stellte in seiner Entscheidung vom 28.11.2013 (AZ: – 16 O 600/13 -) klar, dass die fehlende Angabe eines vollständigen Namens und der Adresse der elektronischen Post (E-Mail) in einem unternehmerischen Facebook-Auftritt gegen § 5 Telemediengesetz (TMG) verstößt. Da § 5 TMG als Marktverhaltensregel anzusehen ist, liege ein Wettbewerbsverstoß vor, so dass Mitbewerber die Möglichkeit der Geltendmachung eines entsprechenden Unterlassungsanspruchs haben.
Neue Widerrufsbelehrung zum 13.06.2014
Aufgrund der Harmonisierung des Fernabsatzrechts müssen zum 13.06.2014 die deutschen Vorschriften insbesondere zur Widerrufsbelehrung massiv umgestaltet werden. Weitere Änderungen müssen durch gewerbliche Händler vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere die nachstehenden Regelungen. Wichtig ist zudem, dass der Gesetzgeber im Gegensatz zu den vergangenen Änderungen keine Übergangsfrist einräumt.
Abmahnung der Firma Michal Piotr Konatowski e.K. durch den Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage
Uns liegt eine Abmahnung der Firma Michal Piotr Konatowski e.K., durch den Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage vor.
01. August 2012 tritt die sogenannte „Button-Lösung“ in Kraft
Ab dem 01. August 2012 tritt die sogenannte „Button-Lösung“ in Kraft. Es handelt sich hierbei um die wohl weitreichendste Gesetzesänderung im Internethandel der letzten Jahre. Aufgrund der neuen Gesetzeslage werden Shop-Betreiber zum Einen verpflichtet, die Schaltfläche, mit dem die Bestellung abgesandt werden kann (sog. Button),so zu benennen, dass für den Verbraucher eindeutig ist, er werde mit dessen Betätigung eine rechtsgeschäftlich bindende Erklärung abgeben. Hierbei werden nur bestimmte Formulierungen als rechtmäßig anerkannt.
OLG Hamm: Verwendung der alten Widerrufsbelehrung mit Verweis zu BGB-InfoV wettbewerbswidrig
Mit Urteil vom 13.10.2011 hat nunmehr das OLG Hamm entschieden, dass die Verwendung der alten Widerrufsbelehrung unter Verweis auf die Vorschriften der BGB-InfoV nach Ablauf der Übergangsfrist als Wettbewerbsverstoß zu qualifizieren ist.
Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) wg. Verstoßes gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung- EnVKV
Uns liegen mehrere Abmahnungen gewerblicher Verkäufer durch die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) wegen Verstößen gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) vor. Bei der DUH handelt es sich um eine in die Liste nach § 4 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) eingetragene qualifizierte Einrichtung. Zu den satzungsmäßigen Aufgaben dieser eingetragenen Einrichtungen gehört es, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung nicht gewerbsmäßig und nicht nur vorübergehend wahrzunehmen.
Abmahnung der Frau Ursula Günther (Melina Küchen) wegen Verstößen gegen die EnVKV
Uns liegt eine Abmahnung der Frau Ursula Günther, handelnd unter der Firmierung „Melina Küchen“, durch Rechtsanwalt Andreas F. Eckloff vor. Gegenstand der Abmahnung sind Verstöße gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV).
Frau Günther handelt mit Küchen und Kücheneinrichtungsgegenständen aller Art und trägt vor, im Internet auf der Handelsplattform von „eBay“ seit Jahren eine der präsentesten Anbieter zu sein. Beanstandet werden sodann unvollständige bzw. fehlende Angaben entsprechend der EnVKV.