Auch in diesem Jahr wieder muss sich eine Vielzahl von Eltern einschulungspflichtiger Kinder mit der Frage beschäftigen, welche Grundschule den Ansprüchen des Nachwuchses und nicht zuletzt auch der Eltern am ehesten gerecht wird. Dies ist in vielen Fällen jedoch nicht bei der eigentlichen Grundschule des Einzugsbereichs zwangsläufig gegeben, sodass sich der Wunsch ergibt, den Nachwuchs auf die Grundschule der eigenen Wahl zu schicken.