Studium in Berlin: Fristablauf für Antrag auf außerkapazitäre Zulassung beachten!!

Friday, 25. September 2015

Zur Vorbereitung einer Studienplatzklage bedarf es einer besonderen, zusätzlichen Bewerbung. Hier muss zwingend ein „Antrag auf außerkapazitäre Zulassung“ direkt bei der jeweiligen Hochschule gestellt werden. Wird ein solcher Antrag nicht gestellt, wird ein anschließender Antrag, i.d.R. in Form eines Eilantrags, durch das Verwaltungsgericht als unzulässig zurückgewiesen.

Je nach Bundesland gelten für die Anträge teilweise verschiedene Fristen. Für das aktuelle Wintersemester 2015/ 16 endet diese Antragsfrist in Berlin bereits am 01.10. Diese Frist ist daher unbedingt einzuhalten. Wir beraten Sie hier gerne und stehen Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten jederzeit gerne zur Verfügung.

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