Rechtstipps

Abmahnung Waldorf Frommer – “Homeland”

25.02.2015

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH zur Prüfung vor. Vertreten wird die benannte Firma durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung einer Einzelfolge der bekannten TV-Serien „Homeland“.

Handels- und Gesellschaftsrecht: Kooperation mit Kanzlei Dr. Werner

21.01.2015

Seit Anfang 2015 kooperiert die Kanzlei gkl-Rechtsanwälte in Angelegenheiten des Handels- und Gesellschaftsrechts mit der Kanzlei Dr. Werner in Erkner. Die Kanzlei Dr. Werner berät und vertritt schwerpunktmäßig bereits seit vielen Jahren mittelständische Unternehmen in diesen Rechtsgebieten. Auch im langfristigen Vertragsmanagement und -controlling kann durch die Kooperation nunmehr fundierte Beratung und Vertretung vermittelt werden.

Abmahnung des Herrn Thomas Russer, gewerblicher Verkäufer unter „www.sportrusser.de“, durch Kanzlei Spiske & Maisch

20.08.2014

Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Thomas Russer, gewerblicher Verkäufer unter „www.sportrusser.de“, durch die Kanzlei Spieske & Maisch aus Süßen vor.

Neues Widerrufsrecht 2014 - wichtigste Änderungen

11.06.2014

A. Widerrufsrecht 2014 – Änderungen

 

1. Kein Rückgaberecht mehr

2. Neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht

3. Einheitliche Widerrufsfrist 14 Tage

4. Kein zeitlich uneingeschränktes Widerrufsrecht mehr, da zeitliche Begrenzung (max. 12 Monate und 14 Tage)

5. Ausübung des Widerrufsrechts nur durch eindeutige Erklärung möglich, kein Erklärung durch „schlüssiges Handeln“ mehr (z.B. Rücksendung)

LG Berlin: Impressumsverstoß bei Facebook abmahnfähig

26.02.2014

Das Landgericht Berlin stellte in seiner Entscheidung vom 28.11.2013 (AZ: – 16 O 600/13 -) klar, dass die fehlende Angabe eines vollständigen Namens und der Adresse der elektronischen Post (E-Mail) in einem unternehmerischen Facebook-Auftritt gegen § 5 Telemediengesetz (TMG) verstößt. Da § 5 TMG als Marktverhaltensregel anzusehen ist, liege ein Wettbewerbsverstoß vor, so dass Mitbewerber die Möglichkeit der Geltendmachung eines entsprechenden Unterlassungsanspruchs haben.

konkludente Abnahme der Werkleistung bei Schweigen auf Mängelbeseitigungsanzeige nach vorheriger Abnahmeverweigerung

21.11.2013

Im vorliegenden Fall sah der Bauvertrag unter überwiegendem Ausschluss der Reglungen der VOB/B vor, dass die förmliche Endabnahme spätestens innerhalb von zwei Wochen nach schriftlichem Antrag des Auftragnehmers zur Durchführung der Endabnahme zu erfolgen habe.

BGH: Vertragsstrafenklausel auch für witterungsbedingte Verzögerung der Fertigstellung ist unwirksam (Urteil vom 6.12.2007, - VII ZR 28/07 -)

19.11.2013

BGH: Vertragsstrafenklausel auch für witterungsbedingte Verzögerung der Fertigstellung ist unwirksam (Urteil vom 6.12.2007, - VII ZR 28/07 -).

Abmahnung der WVG Medien GmbH durch Sasse und Partner Rechtsanwälte

19.11.2013

Rechtsgebiet: Abmahnung erhalten? Keine Panik

Aktuell liegt uns eine Abmahnung der WVG Medien GmbH aus Hamburg zur Prüfung vor. Vertreten wird diese Firma durch die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte. Gegenstand der Abmahnung ist die Behauptung einer Urheberrechtsverletzung wegen unerlaubten Downloads sowie öffentlicher Zugänglichmachung einer Folge der Fernsehserie „The Walking Dead“.

Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte

11.11.2013

Rechtsgebiet: Abmahnung erhalten? Keine Panik

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH zur Prüfung vor. Vertreten wird die benannte Firma durch die bekannte Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte. Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung des Films „3096 Tage“.

Neue Widerrufsbelehrung zum 13.06.2014

11.11.2013

Rechtsgebiet: Abmahnung erhalten? Keine Panik

Aufgrund der Harmonisierung des Fernabsatzrechts müssen zum 13.06.2014 die deutschen Vorschriften insbesondere zur Widerrufsbelehrung massiv umgestaltet werden. Weitere Änderungen müssen durch gewerbliche Händler vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere die nachstehenden Regelungen. Wichtig ist zudem, dass der Gesetzgeber im Gegensatz zu den vergangenen Änderungen keine Übergangsfrist einräumt.

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