Rechtstipps
Abmahnung Waldorf Frommer – “Resident Evil: The Final Chapter"
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Constantin Film Verleih GmbH zur Bearbeitung vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf unerlaubten Filesharings des Filmes „Resident Evil: The Final Chapter“.
Abmahnung Ralph Schneider - gewerblicher Verkäufer unter „www.markenglas.de“
Uns liegt ein Schreiben des Herrn Ralph Schneider, gewerblicher Verkäufer unter „www.markenglas.de“, vertreten durch die Kanzlei Hämmerling, von Leitner-Scharfenberg aus Berlin vor, mit der die hiesige Mandantschaft zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach vorheriger wettbewerbsrechtlicher Abmahnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird.
Einschulung 2017 - Zugang zur Wunschschgrundschule
UPDATE ZU „INKASSO DER DEBCON FÜR RGF FILMVERTRIEB UG NACH ABMAHNUNG DES RA MUNDERLOH“
Uns liegt mittlerweile eine Vielzahl deckungsgleicher Schreiben der DEBCON GmbH vor, die Zahlungsforderungen der RGF Filmvertrieb UG nach vorangegangener Filesharing-Abmahnung durch die Kanzlei Munderloh aus Oldenburg beitreiben sollen. Alle diese Schreiben sind auf den 17.12.2015 datiert und weisen eine Zahlungsfrist bis zum 24.12.2015, dem „Fest der Liebe“ aus!!
ZULASSUNG ZUR WUNSCH-GRUNDSCHULE
Auch in diesem Jahr wieder muss sich eine Vielzahl von Eltern einschulungspflichtiger Kinder mit der Frage beschäftigen, welche Grundschule den Ansprüchen des Nachwuchses und nicht zuletzt auch der Eltern am ehesten gerecht wird. Dies ist in vielen Fällen jedoch nicht bei der eigentlichen Grundschule des Einzugsbereichs zwangsläufig gegeben, sodass sich der Wunsch ergibt, den Nachwuchs auf die Grundschule der eigenen Wahl zu schicken.
BERLINER SENAT VERÖFFENTLICHT LISTE GEPLANTER FLÜCHTLINGSUNTERKÜNFTE
Bereits am 29.02.2016 veröffentlichte die Senatsverwaltung für Finanzen eine Liste mit Standorten für geplante Flüchtlingsunterkünfte, die zusammen mit den Bezirken zuvor ausgewählt wurden (https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/nachrichten/fluechtlingsunt...).
Beweislast in Filesharing-Fällen im Lichte der BGH-Entscheidungen „Tauschbörse I-III“
Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, besteht zunächst eine durch den Anschlussinhaber zu widerlegende tatsächliche Vermutung seiner Alleinnutzung. Diese Vermutung ist sodann widerlegt, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten (BGH, Urteil vom 08.01.2014, I ZR 169/12 „BearShare“). Zusätzlich trifft den Anschlussinhaber jedoch eine sekundäre Darlegungslast dahingehend vorzutragen, dass weitere Mitnutzer ernsthaft als mögliche Täter in Betracht kommen. In diesem Umfang trifft den Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch eine Recherchepflicht (BGH NJW 2014, 2360).
Inkasso der DEBCON für RGF Filmvertrieb UG
Mit Schreiben vom 17.12.2015 und einer Zahlungsfrist bis zum 24.12.2015!! hat unser Mandant ein Inkassoschreiben der DEBCON GmbH erhalten. Gegenstand des Schreibens ist eine Zahlungsforderung der RGF Filmvertrieb UG nach vorangegangener Filesharing-Abmahnung durch die Kanzlei Munderloh aus Oldenburg. Die angebliche Rechtsverletzung und darauf begründete Abmahnung datieren auf den Monat Dezember des Jahres 2012. Aufgrund des erheblichen Zeitablaufs summierten sich allein die Zinsen in diesem Fall auf einen Betrag von EUR 195,33.
Studium in Berlin: Fristablauf für Antrag auf außerkapazitäre Zulassung beachten!!
Zur Vorbereitung einer Studienplatzklage bedarf es einer besonderen, zusätzlichen Bewerbung. Hier muss zwingend ein „Antrag auf außerkapazitäre Zulassung“ direkt bei der jeweiligen Hochschule gestellt werden. Wird ein solcher Antrag nicht gestellt, wird ein anschließender Antrag, i.d.R. in Form eines Eilantrags, durch das Verwaltungsgericht als unzulässig zurückgewiesen.
Abmahnung Waldorf Frommer - "Arrow"
Uns liegt eine Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Vertreten wird die benannte Firma auch in diesem Fall durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung einer Einzelfolge der TV-Serie „Arrow“, hier Season 3, Episode 9: „The Climb“.
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