Neues Widerrufsrecht 2014 - wichtigste Änderungen

Wednesday, 11. June 2014

A. Widerrufsrecht 2014 – Änderungen

 

1. Kein Rückgaberecht mehr

2. Neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht

3. Einheitliche Widerrufsfrist 14 Tage

4. Kein zeitlich uneingeschränktes Widerrufsrecht mehr, da zeitliche Begrenzung (max. 12 Monate und 14 Tage)

5. Ausübung des Widerrufsrechts nur durch eindeutige Erklärung möglich, kein Erklärung durch „schlüssiges Handeln“ mehr (z.B. Rücksendung)

6. Erklärung des Widerrufs nicht mehr an Textform geknüpft (auch Telefonanruf), WICHTIG:

per Telefon eingehende Widerrufe ausreichend zu dokumentieren!!!

7. Erstattung der Hinsendekosten nur noch bezüglich der Kosten des Standardversands, auch wenn Kunde anderere, teurere Versandart verlangt

8. Erstattung der Rücksendekosten kann ausgeschlossen werden, wenn zuvor darüber belehrt

9. Verbraucher müssen auch nicht paketversandfähige Waren an Unternehmer zurückschicken

10. Zügigere Abwicklung des Widerrufs für beide Seiten, da 14-Tage Frist für beide Parteien

11. Zurückbehaltungsrecht des Unternehmers im Rahmen der Rückabwicklung (Erhalt der Ware)

12. Neuerungen beim Wertersatz - Wertersatz, wenn Wertverlust, auf Umgang mit der Ware zurückzuführen, der über die Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaft und der Funktionsweise der Ware hinaus geht und der Verbraucher vom Unternehmer zuvor ordnungsgemäß darüber belehrt

 

B. Neu!!! Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen

 

1. das Widerrufsformular muss vor Vertragsschluss zwingend zur Verfügung gestellt und nach Vertragsschluss nochmals auf dauerhaftem Datenträger (auch Mail) zu übersenden

2. das Formular kann, muss aber nicht vom Verbraucher zur Ausübung des Widerrufsrechts verwendet werden

3. das Widerrufsformular muss dem Verbraucher vor Ausübung des Widerrufsrechts zur Verfügung gestellt werden

4. das Formular muss jedoch nicht bereits online für den Verbraucher ausfüllbar sein

5. Platzierung des Formulars in räumlichem Zusammenhang zur Belehrung nötig!!!

5. Verkäufer ist verpflichtet, das Formular teilweise vorauszufüllen (Name und Adresse)

6. Eingang des vom Verbraucher übersendeten Formulars umgehend zu bestätigen, wenn Möglichkeit der Online-Ausfüllung, sonst nicht (Mehraufwand)

 

C. Ausnahmen vom Widerrufsrecht:

1. wie zuvor:             betroffene Ware oder Leistung für eine Rücksendung im Rahmen der Rückabwicklung nicht geeignet sind.

2. Neu hinzu kommen beispielsweise:

  • Gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB n. F. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
  • Gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 5 BGB n. F. Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurden, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;
  • Gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 13 BGB n. F. notariell beurkundete Verträge, wobei dies nach dem Halbsatz 2 nur für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen gilt, wenn der Notar bestätigt, dass die Rechte des Verbrauchers aus § 312d Abs. 2 BGB n. F. gewahrt sind.

 

Rechtsgebiet: