Internetrecht

Zum Bereich des IT-Rechts gehören im Wesentlichen zunächst das Vertragsrecht der Informationstechnologien mit den dortigen Besonderheiten sowie das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs und seinen Problemen im Rahmen des E-Commerce. Insbesondere bei der Gestaltung von IT-Verträgen zeigt die Praxis, dass ein Großteil späterer Streitigkeiten durch eine vorhergehende, hinreichende Beratung bereits im Ansatz hätte vermieden werden können.

Darüber hinaus gewinnt das Datenschutzrecht mit seiner Vielzahl zu beachtender Normen immer mehr an Bedeutung, wobei neben privaten und gewerblichen Anbietern verstärkt auch Beratungsbedarf bei öffentlichen Institutionen zu verzeichnen ist.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei

·      Erstellung und Überprüfung von AGB

·      Vertragsgestaltung bzgl. Standardsoftware-, Softwarelizenzverträge

·      Erstellung und Überprüfung von Webdesignverträgen, Serviceverträge

·      Domainverträge

·      Erstellung und Überprüfung von Datenschutzvereinbarungen

 

Rechtstipps zum Thema Internetrecht

Beweislast in Filesharing-Fällen im Lichte der BGH-Entscheidungen „Tauschbörse I-III“

28.01.2016

Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, besteht zunächst eine durch den Anschlussinhaber zu widerlegende tatsächliche Vermutung seiner Alleinnutzung. Diese Vermutung ist sodann widerlegt, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten (BGH, Urteil vom 08.01.2014, I ZR 169/12 „BearShare“). Zusätzlich trifft den Anschlussinhaber jedoch eine sekundäre Darlegungslast dahingehend vorzutragen, dass weitere Mitnutzer ernsthaft als mögliche Täter in Betracht kommen. In diesem Umfang trifft den Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch eine Recherchepflicht (BGH NJW 2014, 2360).

Landgericht Berlin erklärt mehrere Klauseln der Apple Datenschutzbestimmungen für rechtswidrig

19.09.2013

Das Landgericht Berlin stellte in seiner Entscheidung vom 30.04.2013 (AZ: - 15 O 92/12) klar, dass die Apple-„Datenschutzrichtlinien“ als allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) i.S.d. § 305 Abs. 1 S. 1 BGB zu qualifizieren sind. Da die Tätigkeit von Apple hinreichend (auch) auf den deutschen Verbraucher ausgerichtet sei, ist deutsches Recht bei der Bewertung der beanstandeten Klauseln auf deren Gesetzeskonfirmität maßgeblich (vgl. Art. 6 Rom-I-VO).

Abmahnung der HSV-Arena GmbH & Co. KG (HSV) durch Kanzlei Lehmann wg. rechtswidrigem Ticketverkauf

28.02.2011

Aktuell liegt uns eine Abmahnung der HSV-Arena GmbH & Co. KG (HSV) zur Prüfung vor. Vertreten wird der HSV durch die Hamburger Kanzlei Lehmann Rechtsanwälte. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, der Abgemahnte habe selbst oder durch Dritte rechtswidrig Eintrittskarten für Heimspiele der Fußballbundesliga-Lizenzmannschaft des HSV verkauft.