Internetrecht

Zum Bereich des IT-Rechts gehören im Wesentlichen zunächst das Vertragsrecht der Informationstechnologien mit den dortigen Besonderheiten sowie das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs und seinen Problemen im Rahmen des E-Commerce. Insbesondere bei der Gestaltung von IT-Verträgen zeigt die Praxis, dass ein Großteil späterer Streitigkeiten durch eine vorhergehende, hinreichende Beratung bereits im Ansatz hätte vermieden werden können.

Darüber hinaus gewinnt das Datenschutzrecht mit seiner Vielzahl zu beachtender Normen immer mehr an Bedeutung, wobei neben privaten und gewerblichen Anbietern verstärkt auch Beratungsbedarf bei öffentlichen Institutionen zu verzeichnen ist.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei

·      Erstellung und Überprüfung von AGB

·      Vertragsgestaltung bzgl. Standardsoftware-, Softwarelizenzverträge

·      Erstellung und Überprüfung von Webdesignverträgen, Serviceverträge

·      Domainverträge

·      Erstellung und Überprüfung von Datenschutzvereinbarungen