Insolvenzrecht

Wir beraten Privatpersonen in Schuldensituationen. Hierfür streben wir in einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung eine Einigung mit Ihren Gläubigern an, um die Privatinsolvenz zu vermeiden und einen schuldenfreien Neustart zu ermöglichen. Ist dies nicht möglich, vertreten wir Sie auch in gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren.

Unsere langjährige Erfahrung im Insolvenzrecht basiert ebenfalls auf der Vertretung von Unternehmen – als Schuldner oder Gläubiger, bei drohender Insolvenz, in Eröffnungsverfahren wie auch in laufenden Regelinsolvenzverfahren. Gemeinsam erarbeiten wir individuelle Lösungen zur Restrukturierung und Sanierung, um die Krisensituation aufzulösen und Ihre persönliche Haftung zu vermeiden.

Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei:

•       finanziellen Krisensituationen – Schuldnerberatung bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung für Privatpersonen und Unternehmer

•       Verbraucherinsolvenz/Privatinsolvenz mit dem Ziel der Restschuldbefreiung

•       außergerichtliche Schuldenbereinigung und gerichtliches Insolvenzverfahren (Insolvenzantrag)

•       Regelinsolvenzverfahren, Geschäftsführerhaftung in Krise und Insolvenz

Unsere Kompetenz basiert auf mehr als 10jähriger Tätigkeit bei der Vorbereitung und Begleitung von Verbraucherinsolvenzverfahren und der Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. RA Kondmann bringt aufgrund seiner Qualifizierung als Dipl. Wirtschaftsjurist neben juristischem Fachwissen auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse mit und befasst sich seit mehreren Jahren vertieft mit insolvenzrechtlichen Mandaten.

Ansprechpartner zum Thema Insolvenzrecht

RA Arne Kondmann

RA Arne Kondmann
  • Jahrgang 1972, geboren in Berlin
  • Studium Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, 2006 Abschluss als Diplom Wirtschaftsjurist (FH)
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin
  • Zulassung als Rechtsanwalt seit 2010
  • von 2001 bis 2012 tätig in der Kanzlei Braune und Partner Rechtsanwälte (Mitbegründer), zuletzt Partner der Kanzlei
  • Arbeitgebervertreter im Schlichtungsausschuss der IHK Berlin

 

Kontakt:
kondmann@gkl-rae.de

RA Markus Losse

RA Markus Losse
  • Jahrgang 1969, geboren in Berlin
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin
  • Referendariat in Berlin, u.a. Schwerpunktstaatsanwaltschaft Verkehrsstraftaten
  • Zulassung als Rechtsanwalt seit 2008
  • von 2008 bis 2012 tätig in der Kanzlei Braune und Partner Rechtsanwälte, zuletzt als Partner
  • Praktikum bei der DEKRA im Bereich Schadensgutachten
  • zugelassener Fahrlehrer seit 1998
  • wissenschaftliche Mitarbeit an den Lehrbüchern von Prof. Dr. Benner auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts und des Familien- und Erbrechts
  • Gastdozent an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
  • Lehrbeauftragter an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin, University of Applied Sciences

 

Kontakt:
losse@gkl-rae.de