Hochschulrecht

Das Grundrecht des Studienbewerbers aus Art 12 Grundgesetz auf freie Berufswahl und –ausübung kollidiert in vielen Fällen mit den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an den deutschen Hochschulen. So übersteigt die Nachfrage für entsprechende Studienplätze bei weitem die den Hochschulen zur Verfügung stehenden Aufnahmemöglichkeiten. Wenn auch nicht jedem Bewerber aus diesem Grunde ein Studienplatz garantiert werden kann, so hat dieser jedoch zumindest das Recht auf gleichmäßige Berücksichtigung bei der Studienplatzvergabe sowie die vollständige Ausschöpfung bestehender Ausbildungskapazitäten durch die Universitäten und Hochschulen.

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Die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze muss hierbei anhand verschiedener Faktoren in jedem Semester neu ermittelt werden.Die Berechnung gestaltet sich regelmäßig hoch kompliziert. Wie sich gezeigt hat, werden bei dieser Kapazitätsberechnung immer wieder Fehler gemacht und tatsächlich vorhandene Ausbildungskapazitäten nicht ausgeschöpft. Diese versteckten Kapazitäten bzw. Studienplätze gilt es zu ermitteln.

Seit Anfang 2014 vertreten wir regelmäßig eine Berliner Hochschule in verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf Zulassung zum Studium, was zu einem regen und regelmäßigen Erfahrungsaustausch im beiderseitigen Interesse geführt hat. Von dieser Zusammenarbeit erfasst werden insbesondere die Zulassungsverfahren im inner- sowie im außerkapazitären Bereich. 

Die in der Praxis gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen machen wir Studienplatzbewerbern insbesondere bei Studienplatzklagen zugänglich und vertreten diese bundesweit.