Gesellschaftsrecht
Wir beraten Gesellschafter und Geschäftsführer und begleiten sie hierbei von der Gründungsphase bis zur Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit.
Die Beratung beginnt hierbei bereits in der Gründungsphase, wo die Erstellung eines sinnvollen Konzepts und die entsprechende Rechtsformwahl im Vordergrund stehen. Aber auch für spätere Vertragsgestaltungen und alle sonstigen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen finden Sie in unserer Kanzlei einen kompetenten Ansprechpartner. Durch entsprechende Kooperationen werden hierbei auch steuerrechtliche Aspekte berücksichtigt und Lösungen speziell für die speziellen Bedürfnisse des Mandanten erarbeitet.
Wir beraten und vertreten Sie bei
· Beratung in Gründungsphase/ Wahl der richtigen Gesellschaftsform
· Erstellung und/oder Prüfungvon Satzung, Gesellschaftsvertrag oder Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
Wechsel eines Gesellschafters oder Umwandlungen in andere Gesellschaftsformen