Abmahnung Rechtsanwalt Matthias Olbrich für 24-h-a-z GbmH

Friday, 25. November 2011

Uns liegt eine Abmahnung der Firma „24-h-a-z GmbH“, deren Geschäftsführer offensichtlich ein Herr Rene Schuboth ist, durch den Berliner Rechtsanwalt Matthias Olbrich vor.
Die benannte Firma ist seit 07.11.2011 auf der Internethandelsplattform von ebay als gewerblicher Verkäufer mit dem Pseudonym „24-h-open“ angemeldet. Die Abmahnung wurde wegen Verletzung der gesetzlichen Informationsverpflichtungen infolge Verwendung der alten, bis zum 05.11.2011 wirksamen Widerrufsbelehrung ausgesprochen. Da im Rahmen der alten Belehrung insbesondere bei den Voraussetzungen des Widerrufes Bezug auf Normen genommen wurde, die infolge der aktuellen Gesetzesänderung nicht mehr wirksam sind, läge ein Wettbewerbsverstoß vor, der Anlass zum Ausspruch einer Abmahnung gegeben hätte.
Im vorliegenden Fall drängt sich indes der Verdacht eines Handelns auf, der mit der Verfolgung eines wettbewerbspolitischen Anliegens nicht in Einklang zu bringen ist. Erfolgte die Anmeldung des gewerblichen ebay-Accounts bezeichnenderweise kurz nach Änderung der gesetzlichen Normen hinsichtlich der Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung, liegt zudem lediglich ein negativ bewerteter Verkauf eines Artikels vor, der einem völlig anderen Warensortiment zuzuordnen ist, als die vom Abgemahnten bei ebay angebotenen Artikel. Es fehlt aktuell daher bereits an einem Wettbewerbsverhältnis, so dass die Abmahnung offensichtlich ins Blaue hinein versendet wurde und einzig dem Zweck geschuldet zu sein scheint, den Abgemahnten zur Tragung der Kosten der Abmahnung zu bewegen.
Doch auch wenn sich der Verdacht eines Rechtsmissbrauchs nicht zur Gewissheit erhärten sollte, so kann keinesfalls angeraten werden, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und ungeprüft die gegnerischen Anwaltskosten in Ausgleich zu bringen. Sie sollten in jedem Fall eine Beratung bei einem auf das Gebiet des Wettbewerbsrechts spezialisierten Rechtsanwaltes einholen. Genre stehen auch wir Ihnen diesbezüglich zur Verfügung.

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