Abmahnung der WVG Medien GmbH durch Sasse und Partner Rechtsanwälte

Tuesday, 19. November 2013

Aktuell liegt uns eine Abmahnung der WVG Medien GmbH aus Hamburg zur Prüfung vor. Vertreten wird diese Firma durch die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte. Gegenstand der Abmahnung ist die Behauptung einer Urheberrechtsverletzung wegen unerlaubten Downloads sowie öffentlicher Zugänglichmachung einer Folge der Fernsehserie „The Walking Dead“.

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Die Ermittlung der Daten des betroffenen und nunmehr abgemahnten Anschlussinhabers erfolgte durch die Firma Guardaley Ltd.. Im Rahmen der Abmahnung fordert die Kanzlei namens der oben benannten Firma vom Inhaber des Internetanschlusses die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von EUR 800,00. Dieser soll der Abgeltung der Schadensersatz-, Rechtsanwalts- und Ermittlungskosten dienen.

Inhaltlich problematisch stellt sich wie stets in ähnlich gelagerten Fällen die beigefügte und zu weit reichende Unterlassungserklärung dar, von deren Unterzeichnung ohne entsprechende Modifikationen abzuraten ist. Auch ist von einer eigenen Korrespondenz mit der beauftragten Kanzlei abzuraten. Zuvor sollten Sie sich stets Beratung bei einem auf das Urheberrecht ausgerichteten Rechtsanwalt einholen.

Insbesondere ist für den Fall, dass der Verstoß grundsätzlich eingeräumt werden muss, indes nicht durch den abgemahnten Anschlussinhaber, sondern z.B. durch Ehepartner oder minderjährige Kinder vorgenommen wurde, die aktuellen Rechtsprechung zur Störerhaftung zu beachten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.03.2013, AZ: - 11 W 8/13 - zur Haftung für Ehegatten; BGH, Urteil vom 15.11.2012, AZ: - I ZR 74/12 – „Morpheus“, zur Haftung für minderjährige Kinder).

Stets sollten Sie einer Abmahnung wie der Vorliegenden Beachtung schenken und vor Abgabe einer Reaktion fachkundige Hilfe einholen. Nicht zu empfehlen ist hierbei, der Abmahnung mit Nichtbeachtung zu begegnen und die gesetzten Fristen ohne Reaktion verstreichen zu lassen. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne und erläutern Ihnen im Rahmen einer ersten Kontaktaufnahme, gerne auch per Mail oder Telefon, die Erfolgsaussichten für ein entsprechendes Vorgehen.

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