Abmahnung der Firma Michal Piotr Konatowski e.K. durch den Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Wednesday, 4. September 2013

Uns liegt eine Abmahnung der Firma Michal Piotr Konatowski e.K., durch den Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage vor.

Nike React 55 Laser Fuchsia, Nike React Orange And White, Nike React Presto - Men's White/magma Orange/black/active Fuchsia http://chamainc.com/948-nike-react-55-laser-fuchsia-nike-react-orange-and-white-nike-react-presto-men-s-white-magma-orange-black-active-fuchsia.html
Adidas Y3 Yamamoto Trainers, factory Lacing Yokoi Yamamoto Y-3 Kaiwa Chunky Primeknit Knitting Cueva Collection Vintage All-matc http://yeezycheap4salse.com/564-Adidas-Y3-Yamamoto-Trainers-Factory-Lacing-Yokoi-Yamamoto-Y-3-Kaiwa-Chunky-Primeknit-Knitting-Cueva-Collection-Vintage-All-matc.html

Herr Konatowski betreibt den Online-Shop www.pk-shop-24.de und vertreibt insbesondere Lampen und Leuchtmittel. Die vorliegende Abmahnung wurde zum Einen wegen Verletzung der gesetzlichen Informationsverpflichtungen infolge Verwendung der alten, bis zum 05.11.2011 wirksamen Widerrufsbelehrung ausgesprochen. Da im Rahmen der alten Belehrung insbesondere bei den Voraussetzungen des Widerrufes Bezug auf Normen genommen wurde, die infolge der aktuellen Gesetzesänderung nicht mehr wirksam sind, läge ein Wettbewerbsverstoß vor, der Anlass zum Ausspruch einer Abmahnung gegeben hätte.

Des Weiteren wird die nicht korrekte Vereinbarung der 40,00-Euro-Klausel beanstandet. Zudem werden verschiedene Verstöße gegen die Vorgaben der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) bemängelt. Unser Mandant wurde sodann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Ausgleich der Anwaltskosten, ausgehend von einem Streitwert von EUR 10.000,00 aufgefordert.

Inhaltlich problematisch stellt sich zunächst die beigefügte Unterlassungserklärung dar, von deren Unterzeichnung ohne entsprechende Modifikationen bereits abzuraten ist und die für den Unterzeichner unter Umständen ruinöse Auswirkungen haben kann. Hier soll sich der Unterzeichner verpflichten, für jeden einzelnen Fall der künftigen Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von mind. EUR 5.000,00 zu zahlen. Allerdings ist das Vertragsstrafeversprechen bezüglich einer konkreten, der Höhe nach benannten Vertragsstrafe nicht notwendiger Bestandteil einer Unterlassungserklärung.

Auch im vorliegenden Fall ist erneut darauf hinzuweisen, dass die Abgabe der Unterlassungserklärung eine Bindung des Erklärenden über einen Zeitraum von 30 Jahren nach sich zieht. Wir raten daher grundsätzlich, nach Prüfung eines konkreten und nachvollziehbaren Vorwurfs, zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Stets sollten Sie einer Abmahnung wie der Vorliegenden jedoch Beachtung schenken und vor Abgabe einer Reaktion fachkundige Hilfe einholen. Nicht zu empfehlen ist hierbei, der Abmahnung mit Nichtbeachtung zu begegnen und die gesetzten Fristen ohne Reaktion verstreichen zu lassen. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne und erläutern Ihnen im Rahmen einer ersten Kontaktaufnahme, gerne auch per Mail oder Telefon, die Erfolgsaussichten für ein entsprechendes Vorgehen.

Rechtsgebiet: