Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Monday, 11. November 2013

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH zur Prüfung vor. Vertreten wird die benannte Firma durch die bekannte Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte. Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung des Films „3096 Tage“.

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Im Rahmen der Abmahnung fordert die Kanzlei namens der oben benannten Firma vom Inhaber des Internetanschlusses die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von EUR 815,00. Dieser soll der Abgeltung der Schadensersatz-, Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten dienen.

Wie man der Höhe des Abgeltungsbetrages entnehmen kann, hat sich auch nach Neuregelung der Kostentragungspflicht im Falle einer anwaltlichen Abmahnung in § 97a UrhG keine wesentliche Entlastung des Verbrauchers ergeben. So wurde kurzerhand die Schadensersatzforderung von zuvor üblichen EUR 450,00 auf einen Betrag von EUR 600,00 angehoben. m Ergebnis ist der angebotene Abgeltungsbetrag sodann zwar geringer, als in der Vergangenheit. Die „Entlastung“ des Verbrauchers ist jedoch nicht in dem Maße eingetreten, wie dies vom Gesetzgeber gewollt sein mag.

Stets sollten Sie einer Abmahnung wie der Vorliegenden Beachtung schenken und vor Abgabe einer Reaktion fachkundige Hilfe einholen. Nicht zu empfehlen ist hierbei, der Abmahnung mit Nichtbeachtung zu begegnen und die gesetzten Fristen ohne Reaktion verstreichen zu lassen. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne und erläutern Ihnen im Rahmen einer ersten Kontaktaufnahme, gerne auch per Mail oder Telefon, die Erfolgsaussichten für ein entsprechendes Vorgehen.

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